Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Workshops, Coaching, Ghostwriting, Reden und Bücher von Katharina Hangel
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen, Angebote, Workshops und Coaching-Dienstleistungen der Veranstalterin/der Auftragnehmerin, soweit die Vertragspartner im Vorfeld nichts anderes vereinbaren. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Auftragnehmerin ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Auftragnehmerin bedarf es nicht.
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2. Veranstaltung: Teilnehmer und Datenverarbeitung
Teilnehmer sind alle Personen, die sich für einen Workshop oder Coaching anmelden und ihre Daten im Anmeldeprozess bereitstellen. Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis zur automatisierten Verarbeitung und Speicherung ihrer angegebenen Daten. Diese Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Workshops oder Coachings sowie für die damit verbundenen administrativen Zwecke verwendet. Die Veranstalterin verpflichtet sich, die Daten vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne Zustimmung der Teilnehmer an Dritte weiterzugeben. Ein Wechsel der angemeldeten Teilnehmer ist nicht gestattet.
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3. Urheberrecht
Alle Leistungen der Veranstalterin, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Präsentationen, Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte und Aufnahmen, sowie einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Veranstalterin. Diese können jederzeit, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, von der Veranstalterin zurückverlangt werden. Der Teilnehmer erwirbt durch die Zahlung der Teilnahmegebühr lediglich das Recht zur Nutzung der bereitgestellten Inhalte für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an den Leistungen der Veranstalterin setzt die vollständige Bezahlung der in Rechnung gestellten Teilnahmegebühren voraus.
Sollte der Teilnehmer die Leistungen der Veranstalterin bereits vor diesem Zeitpunkt nutzen, beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
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Die Veranstalterin ist nicht verantwortlich für individuelle Situationen der Teilnehmer und kann nicht auf die spezifischen Bedürfnisse oder Umstände jedes Einzelnen eingehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht garantiert werden kann, dass der Inhalt des Workshops oder Coachings auf die jeweilige persönliche oder berufliche Situation eines Teilnehmers zutriWt oder dass die Teilnahme zu einem bestimmten Erfolg führt.
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Änderungen oder Bearbeitungen der Leistungen der Veranstalterin durch den Teilnehmer oder durch für diesen tätige Dritte sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Veranstalterin sowie – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung der Leistungen der Veranstalterin, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist ebenfalls die Zustimmung der Veranstalterin erforderlich, und es steht der Veranstalterin und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
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Nach Ablauf des Auftrages ist für die Nutzung von Leistungen der Veranstalterin, für die konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet wurden, unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Veranstalterin notwendig. Der Teilnehmer haftet der Veranstalterin für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
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Selbst bei einer rechtzeitigen Anmeldung behält sich die Veranstalterin das Recht vor, einzelne Anmeldungen nicht anzunehmen oder Teilnehmer auszuschließen, wenn diese gegen die AGB oder das angemessene Verhalten während der Veranstaltung verstoßen oder wenn andere gewichtige Gründe vorliegen. In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
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4. Haftungsausschluss
Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die aus der Teilnahme an den Workshops oder Coachings entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen.
Selbst bei einer rechtzeitigen Anmeldung behält sich die Veranstalterin das Recht vor, einzelne Anmeldungen nicht anzunehmen oder Teilnehmer auszuschließen, wenn diese gegen die AGB oder das angemessene Verhalten während der Veranstaltung verstoßen oder wenn andere gewichtige Gründe vorliegen. In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
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Die Veranstalterin ist nicht verantwortlich für individuelle Situationen der Teilnehmer und kann nicht auf die spezifischen Bedürfnisse oder Umstände jedes Einzelnen eingehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht garantiert werden kann, dass der Inhalt des Workshops oder Coachings auf die jeweilige persönliche oder berufliche Situation eines Teilnehmers zutriWt oder dass die Teilnahme zu einem bestimmten Erfolg führt.
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Die Informationen und Impulse, die während der Veranstaltungen vermittelt werden, sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Beratung. Die eigenverantwortliche Umsetzung und Anwendung der vermittelten Inhalte liegt in der Verantwortung der Teilnehmer.
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5. Vorauszahlung und Nicht-Teilnahme
Die Teilnahmegebühr ist spätestens 14 Tage vor Beginn des Workshops oder Coachings zu entrichten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung (weniger als 14 Tage vor dem Workshop) werden Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie alle anfallenden Einbringungskosten verrechnet.
Der Vertrag kommt unabhängig von der Zahlung zustande. Teilnehmer, die sich verbindlich angemeldet haben, sind auch bei Nicht-Teilnahme zur Zahlung der Teilnahmegebühr verpflichtet. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr im Falle der Nicht-Teilnahme ist nicht möglich.
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Bei Nicht-Teilnahme an einem Workshop oder Coaching wird keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr gewährt. Es wird empfohlen, im Voraus zu planen und die Teilnahme sicherzustellen.
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6. Änderungen des Veranstaltungsorts
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsort kurzfristig zu ändern, sofern dies aus dringenden Gründen (z. B. bei Platzmangel, technischem Versagen, höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Umständen) erforderlich ist. In solchen Fällen wird die Veranstalterin die Teilnehmer rechtzeitig über die Änderung informieren.
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Die Veranstalterin kann jedoch nicht für etwaige Unannehmlichkeiten oder zusätzliche Kosten haftbar gemacht werden, die den Teilnehmern durch eine solche Änderung entstehen. Die Teilnehmer sind verantwortlich für ihre eigene Anreise und Übernachtung.
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Falls der neue Veranstaltungsort nicht den Anforderungen des Teilnehmers entspricht oder technische Probleme vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs der Veranstalterin liegen, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsbedingungen oder auf die Erstattung der Teilnahmegebühr.
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7. Ton- und Bildaufnahmen
Während der Workshope und Coachings können Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden. Die Teilnehmer stimmen bereits jetzt der Anfertigung und der Verarbeitung dieser Aufnahmen zu. Die Aufnahmen können für Zwecke der Dokumentation, Werbung und ÖWentlichkeitsarbeit verwendet werden. Teilnehmer, die mit der Anfertigung von Aufnahmen nicht einverstanden sind, werden gebeten, dies vor Beginn der Veranstaltung der Veranstalterin mitzuteilen.
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8. Kein Ersatz für Einzelberatung
Die in den Workshops und Coachings angebotenen Inhalte und Methoden sind darauf ausgelegt, allgemeinen Rat und Hilfestellungen zu verschiedenen Themenbereichen zu geben. Dennoch wird explizit darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an den Workshops oder Coachings keine individuelle Beratung ersetzt.
Die Teilnehmer sollten sich bewusst sein, dass individuelle Anliegen, spezifische Herausforderungen oder persönliche Probleme eine maßgeschneiderte, persönliche Einzelberatung erfordern können. Die Workshope sind nicht dafür konzipiert, um auf persönliche oder besondere Situationen detailliert einzugehen. Daher kann die Veranstalterin nicht garantieren, dass die im Rahmen der Workshope oder Coachings vermittelten Inhalte direkt auf die individuelle Situation eines Teilnehmers zutreWen oder dass diese zu einem bestimmten gewünschten Ergebnis führen.
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Die Teilnehmer sind daher eigenverantwortlich dafür, ihre individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen und gegebenenfalls zusätzliche professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Veranstalterin empfiehlt, bei der Lösung spezifischer Probleme oder der Klärung persönlicher Anliegen eine Einzelberatung bei qualifizierten Fachleuten in Betracht zu ziehen.
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Die Informationen und Inhalte, die in den Workshopen und Coachings bereitgestellt werden, stellen lediglich allgemeine Hinweise dar und ersetzen keine professionelle Beratung durch einen Arzt, Therapeuten, Psychologen oder anderen Fachmann. Die Verantwortung für die Umsetzung der vermittelten Inhalte liegt ausschließlich bei den Teilnehmern.
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Diese Klausel dient dem Schutz der Teilnehmer, um Missverständnisse zu vermeiden und um klarzustellen, dass das Angebot der Veranstalterin nicht die professionelle individuelle Unterstützung ersetzen kann, die in bestimmten Situationen erforderlich ist.
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9. Buch
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der durch die Autorin erstellten Auftragsbestätigung sowie aus etwaigen Briefingprotokollen („Angebotsunterlagen“). Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Autorin. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens hat die Autorin das Recht auf Gestaltungsfreiheit bei der Erstellung des Textes.
Im Leistungsumfang sind ein internes Lektorat sowie, sofern nicht anders vereinbart, ein Entwurf und eine Feedbackschleife mit bis zu zwei Überarbeitungen für den erstellten Text enthalten.
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Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von der Autorin verfassten Texte, Manuskripte und Entwürfe zu überprüfen und diese binnen sieben Werktagen nach Erhalt freizugeben. Nach Ablauf dieser Frist kann die vereinbarte Deadline nicht mehr garantiert werden, insbesondere nicht bei wiederholten Versäumnissen dieser Art. Ohne schriftliche Freigabe werden die Texte nicht an die Druckerei oder den Verlag weitergegeben.
Der Kunde verpflichtet sich, der Autorin rechtzeitig und vollständig alle Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen, die für die Erstellung des Textes erforderlich sind. Er muss die Autorin über alle relevanten Umstände informieren, die die Durchführung des Auftrags beeinflussen könnten, auch wenn diese Umstände erst während des Entstehungsprozesses bekannt werden. Jegliche Mehrkosten, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Informationen des Kunden entstehen, werden von diesem getragen.
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Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Quellen für Fotos und Grafiken bereitzustellen, da die Urheber im endgültigen Druckprodukt genannt werden. Des Weiteren ist der Kunde dafür verantwortlich, die zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Fotos, Logos) auf etwaige Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing). Er garantiert, dass diese Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und somit für den angestrebten Zweck verwendet werden können.
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Die Autorin haftet im Falle bloßer leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung der Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht für Verletzungen von Rechten Dritter, die durch die zur Verfügung gestellten Materialien entstehen. Sollte die Autorin aufgrund solcher Rechtsverletzungen von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die Autorin schad- und klaglos. Der Kunde hat der Autorin sämtliche Nachteile zu ersetzen, die dieser durch die Inanspruchnahme Dritter erleidet, einschließlich der Kosten für eine angemessene rechtliche Vertretung. Zudem verpflichtet sich der Kunde, die Autorin bei der Abwehr von möglichen Ansprüchen Dritter zu unterstützen und stellt der Autorin hierfür unaufgefordert sämtliche erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
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10. Rede
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der durch die Autorin erstellten Auftragsbestätigung sowie aus etwaigen Briefingprotokollen („Angebotsunterlagen“). Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Autorin. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens hat die Autorin das Recht auf Gestaltungsfreiheit bei der Erstellung der Rede.
Im Leistungsumfang sind ein Entwurf und eine Feedbackschleife für die vorbereitete Rede enthalten.
Der Kunde verpflichtet sich, der Autorin rechtzeitig und vollständig alle Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen, die für die Erstellung der Rede erforderlich sind. Er muss die Autorin über alle relevanten Umstände informieren, die die Durchführung des Auftrags beeinflussen könnten, auch wenn diese Umstände erst während des Entstehungsprozesses bekannt werden. Jegliche Mehrkosten, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Informationen des Kunden entstehen, trägt der Kunde.
Der Kunde verpflichtet sich zudem, alle erforderlichen Quellen für Fotos, Grafiken und andere Materialien bereitzustellen, die in der Rede verwendet werden sollen, da die Urheber im endgültigen Produkt genannt werden. Außerdem ist der Kunde dafür verantwortlich, die zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Fotos, Logos) auf etwaige Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing). Er garantiert, dass diese Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und somit für den angestrebten Zweck verwendet werden können.
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Die Aufzeichnung der Rede, sei es in Form von Bild, Ton oder Video, ist nur mit gesonderter ausdrücklicher Zustimmung der Autorin und nach vorheriger gesonderter Honorierung zulässig. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Aufzeichnung der Rede, es sei denn, es wurde eine entsprechende Vereinbarung getroWen. Wenn keine Vereinbarung zur Aufzeichnung vorliegt und der Kunde oder ein Dritter mit (konkludenter) Zustimmung des Kunden die Rede aufzeichnet, gebührt der Autorin zusätzlich dafür ein angemessenes Honorar, das zumindest in Höhe des bereits vereinbarten Honorars liegt.
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Die Autorin haftet im Falle bloßer leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung der Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht für Verletzungen von Rechten Dritter, die durch die zur Verfügung gestellten Materialien entstehen. Sollte die Autorin aufgrund solcher Rechtsverletzungen von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die Autorin schad- und klaglos. Der Kunde hat der Autorin sämtliche Nachteile zu ersetzen, die dieser durch die Inanspruchnahme Dritter erleidet, einschließlich der Kosten für eine angemessene rechtliche Vertretung.
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Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die Autorin bei der Abwehr von möglichen Ansprüchen Dritter zu unterstützen und stellt der Autorin hierfür unaufgefordert sämtliche erforderlichen Unterlagen zur Verfügung und hält die Autorin dafür schad- und klaglos.
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11. Konzept/Rechte
Änderungen oder Bearbeitungen der Leistungen der Auftragnehmerin, einschließlich deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Auftragnehmerin sowie – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers und unter Erwähnung und Beschreibung der Änderungen zulässig.
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Für die Nutzung von Leistungen der Auftragnehmerin, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung der Auftragnehmerin erforderlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind. In einem solchen Fall steht der Auftragnehmerin und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
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Nach Ablauf des Auftrages ist für die Nutzung von Leistungen der Auftragnehmerin, für die konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet wurden, ebenfalls die Zustimmung der Auftragnehmerin notwendig, unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Der Kunde haftet der Auftragnehmerin für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
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12. Termine
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Auftragnehmerin schriftlich zu bestätigen.
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Verzögert sich die Lieferung oder Leistung der Auftragnehmerin aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wie z. B. Ereignisse höherer Gewalt, andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, unzureichende oder falsche Informationen des Kunden, verspätet eintreWende Informationen oder nicht ausreichende Mitwirkung des Kunden, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses, und die Fristen verlängern sich entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind sowohl der Kunde als auch die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
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Befindet sich die Auftragnehmerin in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Auftragnehmerin schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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13. Substitutionsmöglichkeit
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, eine andere qualifizierte Person für die Durchführung des Workshops oder Coachings, der Rede oder das verfassen von Texten einzusetzen.
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14. Auftrag & Rücktritt
Die Autorin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
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die Ausführung der Leistungen aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder sich trotz einer gesetzten Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert;
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der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt, wie z.B. die Zahlung eines fällig gestellten Betrags oder die Erfüllung von Mitwirkungspflichten;
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berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Autorin weder Vorauszahlungen leistet noch eine gültige Sicherheit vor Erbringung der Leistung bereitstellt.
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen, insbesondere wenn die Autorin trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
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15. Honorare und Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamthonorars vor Beginn der Arbeiten zu leisten. Die restliche Summe wird spätestens bei Abnahme des fertiggestellten Textes, der Rede oder des Buches fällig. Eine Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen ist nicht möglich.
Im Fall eines Abbruchs durch den Kunden wird das gesamte Honorar sofort fällig, und der Kunde verpflichtet sich, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten.
Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar. Mangels individueller Vereinbarung hat die Autorin für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf ein Honorar in der marktüblichen Höhe.
Alle Leistungen der Autorin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies betriWt insbesondere Änderungen oder zusätzliche Dienstleistungen, die über den ursprünglichen Rahmen des Auftrags hinausgehen. Sämtliche Barauslagen, die der Autorin im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags entstehen, insbesondere allfällige Druck- oder Reisekosten sind vom Kunden zu ersetzen.
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Kostenvoranschläge der Autorin sind unverbindlich. Ein Kostenvoranschlag, den der Kunde in schriftlicher Form annimmt, gilt als akzeptiert und kann nachträglich nicht abgelehnt werden.
Wenn der Kunde beauftragte Arbeiten ohne Einbindung der Autorin einseitig ändert oder abbricht, hat er die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen gemaÌˆß der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Autorin bedingt ist, hat der Kunde der Autorin auch das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten.
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Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht verwendete Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind unverzüglich an die Autorin zurückzustellen. Der Kunde erhält die vollen Nutzungsrechte nach vollständigem Zahlungseingang des gesamten Honorars. Bei Ghostwriting verzichtet die Autorin auf das Namensnennungsrecht, es sei denn, es ist anders vereinbart (z.B. Co-Autorenschaft).
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16. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Der Kunde hat als Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Kunde die Veranstalterin/Autorin mittels einer klaren Erklärung durch eine E-Mail über seinen Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren.
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Die E-Mail ist zu richten an:
Katharina Hangel
Um die Rücktrittsfrist einzuhalten, genügt es, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.
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Im Falle eines wirksamen Rücktritts sind die bereits erbrachten Leistungen zurückzugeben. Die Veranstalterin/Autorin wird dem Kunden alle Zahlungen, die sie von diesem erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Rücktritt bei ihr eingegangen ist, zurückzahlen.
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Es besteht jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn es sich um individualisierte Leistungen handelt, wie z. B. die Erstellung von Reden oder Texten.
Die Rückzahlung erfolgt auf demselben Weg, auf dem die Zahlung eingegangen ist, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für diese Rückzahlung werden dem Verbraucher keine Entgelte berechnet.
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Das Rücktrittsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Veranstalterin/Autorin mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt oder der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat.
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17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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18. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten, die aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern und der Veranstalterin entstehen, wird der Gerichtsstand Klosterneuburg vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.